Business mit Muslimen

Musharakah ist das islamische Joint Venture

#IslamundBusiness #GeschäftemitMuslimen 

Worauf gilt es zu achten, wenn man unter Muslimen Business machen will? Was sagt der Islam und was ist Halal und was Haram? Wie läuft eine Partnerschaft ab, etc. Für einen kleinen Einblick veröffentliche ich hier Teile meiner Diplomarbeit zum Thema Islamic Banking bzw. Islamic FinanceIn diesem Beitrag geht es um Basics des sog. Musharakahwas dem konventionellen Joint Venture entspricht, also eine Art Partnerschaft bzw. Kooperation unter Muslimen.

 

Was sagt der Islam zum Thema Zinsen (Riba)?

Was sind Zinsen (Riba)?

Zinsen sind einfach gesagt, der Preis für die Überlassung von Geld für eine bestimmte Zeit. Hier wird also die Zeit verzinst. Der arabische Begriff Riba steht hier für die Zinsen und Allah (swt) sagt im Koran:

„O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Riba, wenn ihr Gläubige seid. Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass ihr weder Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird.“ [2:278]

SubhanAllah !!! Allah (swt) droht an dieser Stelle mit Krieg – also nicht zu unterschätzen. In der Sunna findet man folgende Überlieferung:

„Der Gesandte Allahs hat verflucht den Riba-Nehmer, den Riba-Geber und dessen Schreiber und Zeugen. Er sagte: „Sie sind alle gleich.”

Hier sieht man, dass Zinsen, also Riba kein „Kavaliersdelikt“ aus theologischer Sicht sind. Wie bereits gesehen, darf man im Islam nicht einfach Geld gegen Geld (sprich verzinste Kredite) geben. Stattdessen geht man gleichwertige Partnerschaften ein, z.B. in Form des Musharakah.

 

Musharakah – Joint Venture

Muscharakah leitet sich aus dem arabischen Wort Sharikah ab und bedeutet „Teilen“ oder „Partnerschaft“. Es handelt sich dabei um eine Form der Beteiligungsfinanzierung, bei der alle Beteiligten die Gewinne und Verluste gemeinsam tragen. Bankkunden und Bank treten als Partner in einem gemeinsamen Projekt auf und sind bemüht, das bestmögliche Ergebnis aus einem Projekt zu erzielen, wie es bei einem Joint Venture (Kooperation) der Fall ist.

 

Ablauf des Musharakah

Beim Musharkah-Vertrag bringen mind. zwei Partner, die jeweils als Musharik bezeichnet werden, Kapital und Know-How in ein bestehendes oder in ein neues Projekt bzw. Unternehmen ein. Das Kapital kann dabei in Geld- oder Sachgütern bereitgestellt werden. Beide Partner haben die Möglichkeit, aktiv in die Geschäftsführung einzugreifen, jedoch ist es in der Praxis gängig, dass eine Partei (Bankkunde) die Geschäftsführung übernimmt, während die andere Partei (Bank) auf die Geschäftsführungsrechte verzichtet, sich jedoch weitreichende Kontroll- und Überwachungsrechte sichert und als stiller Teilhaber agiert. Die Gewinne werden proportional in Höhe eines vorher frei definierten Prozentsatzes aufgeteilt. Es ist nicht erlaubt, die Höhe des Gewinns bspw. in Form eines Pauschalbetrages im Vorfeld zu fixieren. Die Verlustbeteiligung hingegen ist abhängig von der eingebrachten Kapitalanlage, jedoch darf sie die Beteiligungshöhe nicht übersteigen. Das bedeutet, wenn ein Partner bspw. 40% des Gesamtkapitals eingebracht hat, muss die Verlustbeteiligung dieses Partners ebenfalls zu 40% erfolgen. Der Muscharakah-Vertrag kann von beiden Partnern zu jeder Zeit beendet werden. Es bedarf lediglich einer Vorlaufzeit um eventuelle Sachgüter zu liquidieren. Im Rahmen der Vertragskündigung gibt es zwei wesentliche Formen des Muscharakah. Zum einen das Permanent Muscharakah oder auch als Constant Muscharakah bezeichnet (permanentes Muscharakah) und zum anderen das Diminishing Muscharakah (abnehmendes Muscharakah).

 

Permanent Muscharakah

Die Laufzeit des Permanent Muscharakah-Vertrags ist nicht begrenzt. Die Bank wird prozentual am Gesamtkapital des Projektes bzw. des Unternehmens beteiligt und partizipiert bis zur Beendigung des Projektes bzw. bis zur Liquidation des Unternehmens am Gewinn. Kommt es zu einer Beendigung des gemeinsamen Projektes, wird das Vermögen aus dem gemeinsamen Projekt aufgeteilt und der Muscharakah-Vertrag aufgelöst. Sind Sachgüter im Unternehmen enthalten, werden diese liquidiert und ebenfalls unter den Partnern aufgeteilt.

 

Diminishing Muscharakah

Das Diminishing Muscharakah ist eine Weiterentwicklung der klassischen Form. Im Gegensatz zum Permanent Muscharakah liegt hier eine zeitliche Begrenzung der Vertragslaufzeit vor, wobei die Beteiligungsrate der Bank kontinuierlich abnimmt, bis der Unternehmer die alleinigen Eigentumsrechte an dem Projekt bzw. an dem Unternehmen besitzt. Willst du also Business mit einem Muslim machen, ist es wichtig, dass sämtliche Aspekte vorher geklärt und transparent sind. Es hilft wirklich immer, alles vorher aufzuschreiben, denn solange alle Parteien glücklich und zufrieden sind, kann man sich auf Lösungen einigen. Wenn die Fronten jedoch durch einen Streit verhärtet sind, endet das meist nie gut!

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Dein Akhi!

 

Dipl.Ök.

Reuf Jasarevic 

Erfolgsmuslim

Coach I Speaker I Blogger

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